Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23915
FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00 (https://dejure.org/2003,23915)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.03.2003 - 3 K 306/00 (https://dejure.org/2003,23915)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. März 2003 - 3 K 306/00 (https://dejure.org/2003,23915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,23915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Umsatzsteuerschulden nach § 14 Abs. 3 UStG aus sachlichen Billigkeitsgründen; Ablehnung des Erlaßantrages der Umsatzsteuer 1996

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00
    Auf Fragen des BFH, unter welchen Voraussetzungen die Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Steuer zulässig ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ( EuGH ) mit Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel (Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2000, 470) für Recht erkannt: "1.

    Unter diesen Umständen verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, daß zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann wenn der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist (vgl. EuGH -Urteil in UR 2000, 470 Randnr. 57 f.).

    Nach den Grundsätzen des zitierten EuGH -Urteils in UR 2000, 470 sind im Streitfall "eindeutig und offensichtlich" die Voraussetzungen dafür gegeben, daß die Steuer berichtigt werden muß.

  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00
    Ein Steuererlaß aus persönlichen Gründen kommt dann in Betracht, wenn im Falle der Versagung des Billigkeitserlasses die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen gefährdet sei (BStBl II 1981, 726 und 1987, 612).

    Die Verhältnisse des Ehegatten seien für eine angemessene Lebensführung im Alter zu berücksichtigen (BStBl II 1981, 726 und 1982, 530).

    Dabei seien die Verhältnisse des Ehegatten für eine angemessene Lebensführung im Alter zu berücksichtigen (BStBl II 1981, 726 und 1992, 530).

  • BFH, 09.09.1993 - V R 45/91

    Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00
    Eine Berichtigung aus Billigkeitsgründen sei somit nicht möglich; der Erlaß der Steuern aus § 14 Abs. 3 UStG sei im Billigkeitsverfahren zu verfolgen gemäß § 227 AO (BStBl II 1994, 131 - Blatt 60 f der Erlaßakten).

    Diesen Hinweis konnte der Kläger bei vernünftiger Betrachtungsweise und unter Berücksichtigung des vom Beklagten zitierten BFH Urteiles in BStBl II 1994, 131 - das den Erlaß einer gemäß § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG 1980 festgesetzten Umsatzsteuer gemäß § 227 AO auch unter Berücksichtigung sachlicher Billigkeitsgründe zum Gegenstand hat - durchaus so verstehen, daß der Beklagte die Möglichkeit eines Erlasses aus sachlichen Billigkeitsgründen nochmals in einem gesonderten Billigkeitsverfahren prüfen werde.

  • BFH, 11.09.1989 - VII B 129/89

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine sog. Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00
    Dies setze voraus, daß sich die Billigkeitsmaßnahme auf die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen konkret auswirken könne (BFH/NV 1990, 212, 214 und 1989, 285).

    Dies setze voraus, daß sich die Billigkeitsmaßnahme auf die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen konkret auswirken könne (BFH/NV 1990, 212, 214 und 1989, 285).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00
    Die Entscheidung über den Erlaß ist zwar grundsätzlich eine Ermessensentscheidung der Behörde (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603) und unterliegt deshalb gemäß § 102 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.
  • BFH, 22.02.2001 - V R 5/99

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00
    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie im Streitfall - die unrichtige Rechnung erst später als im Jahr (Besteuerungszeitraum) der Rechnungsausgabe berichtigt wurde (BFH Urteil vom 22. Februar 2001, V R 5/99, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2001, 790 ).
  • BFH, 31.03.1982 - I B 97/81

    Ablehnung eines Antrags - Erlaß von Steuerschulden - Gefährdung der Existenz -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00
    Die Ablehnung eines Steuererlasses sei deshalb nicht ermessenswidrig, wenn die Bestreitung des Lebensunterhaltes unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehegatten nicht gefährdet sei (BStBl II 1982, 530).
  • BFH, 17.12.1997 - III R 8/94

    Steuerfestsetzungen durch die Schätzungsbescheide - Offensichtliche Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann eine falsche Steuerfestsetzung jedenfalls dann zu einem Billigkeitserlaß führen, wenn die Fehlerhaftigkeit offensichtlich und eindeutig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. zuletzt BFH Urteil vom 17. Dezember 1997, III R 8/94, BFH/NV 1998, 935 m.w.N.).
  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00
    Der Bundesfinanzhof habe eine Billigkeitsmaßnahme wegen sachlicher Härte in Fällen des § 14 Abs. 3 UStG für geboten gehalten, in denen der Rechnungsaussteller das Verrechnungspapier vor seiner Verwendung durch den Rechnungsadressaten wiedererlangt und vernichtet oder die Gefahrdungslage durch rechtzeitige Anzeige bei den Finanzbehörden beseitigt habe (BFH Urteil vom 21. Februar 1980, V R 146/73 BStBl II 1980, 283).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00
    Unbilligkeit aus sachlichen Gründen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht oder nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 69/97, BFH/NV 1999, 383 ).
  • BFH, 04.05.1995 - V R 83/93

    Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG

  • BFH, 03.03.1970 - II 135/64

    Vorliegen eines Steuererstattungsanspruch aus Rechtsgründen als zulässiger

  • BFH, 09.02.1972 - II R 99/70

    Unbilligkeit - Besteuerungstatbestand - Wertungen des Gesetzgebers -

  • BFH, 07.05.1968 - II 151/64

    Zur Frage der Anwendung von Billigkeitsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1996 - 1 K 2537/95

    Abgabenordnung; Billigkeitserlaß

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht